Hallo Leute,
wenn ich die Bekanntmachung so lese, befürchte ich das ( nicht nur ) für Oldtimer vor Grenoble schluss mit lustig ist. Der Eine oder Andere könnte davon schon betroffen sein. Oder sehe ich das falsch?
https://de.france.fr/de/info/umweltzone-grenoble
Manfred
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Umweltzone Grenoble
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Re: Umweltzone Grenoble
Hallo,
hier eine Seite die schon etwas alter ist.
https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... reich.aspx
Zitat:
Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:
•Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
•Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
•Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
•Kühl- und Tankfahrzeuge
•Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
•Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung – dies Ausnahmeregelung soll grundsätzlich auch für im Ausland (also z.B. in Deutschland) zugelassene Oldtimer gelten.
•Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis
Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden.
Zitat Ende
Vieleicht ist dieses Info noch aktuell?.
Gruß Christian
hier eine Seite die schon etwas alter ist.
https://www.adac.de/infotestrat/oldtime ... reich.aspx
Zitat:
Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?
Für folgende Fahrzeuge ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:
•Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
•Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
•Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
•Kühl- und Tankfahrzeuge
•Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
•Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung – dies Ausnahmeregelung soll grundsätzlich auch für im Ausland (also z.B. in Deutschland) zugelassene Oldtimer gelten.
•Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis
Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden.
Zitat Ende
Vieleicht ist dieses Info noch aktuell?.
Gruß Christian
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Re: Umweltzone Grenoble
Ich habe dazu folgendes gefunden:
Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte im Großraum Grenoble Wenn nach Inkrafttreten des Luftschutzgesetzes im Großraum Grenoble die Grenzwerte überschritten werden, wird ein Verschmutzungsalarm ausgerufen. Dies wird auf den elektronischen Anzeigetafeln sowie in lokalen Radio- und Fernsehsendern sowie in der Tagespresse bekannt gegeben. Ein Alarm wird jeweils bis 15 Uhr für den darauffolgenden Tag ausgelöst. Besteht der Alarm für 5 oder mehr Tage hintereinander, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette der Kategorien 1-5 fahren. Ab dem 7. Tag des Alarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette der Kategorien 1-3 fahren, Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette 4 oder 5 dürfen dann nicht mehr fahren. Des Weiteren gilt ab dem 2. Tag des Verschmutzungsalarms eine generelle Reduzierung der Geschwindigkeit um 20km/h auf allen Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen (normal 90/110/130 km/h). Parallel dazu werden an diesen Tagen Rabatte für Tickets des öffentlichen Nahverkehrs sowie für P+R Parkplätze angeboten. Ab dem 7. Tag des Verschmutzungsalarms können alle öffentlichen Verkehrsmittel des Großraums Grenoble kostenlos benutzt werden.
Read more at: https://de.france.fr/de/info/umweltzone-grenoble
Demnach wäre die Beschränkung aktuell nur "bei Bedarf" aktiv.
Gruß, Johannes
Maßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte im Großraum Grenoble Wenn nach Inkrafttreten des Luftschutzgesetzes im Großraum Grenoble die Grenzwerte überschritten werden, wird ein Verschmutzungsalarm ausgerufen. Dies wird auf den elektronischen Anzeigetafeln sowie in lokalen Radio- und Fernsehsendern sowie in der Tagespresse bekannt gegeben. Ein Alarm wird jeweils bis 15 Uhr für den darauffolgenden Tag ausgelöst. Besteht der Alarm für 5 oder mehr Tage hintereinander, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette der Kategorien 1-5 fahren. Ab dem 7. Tag des Alarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette der Kategorien 1-3 fahren, Fahrzeuge mit einer Crit'Air Vignette 4 oder 5 dürfen dann nicht mehr fahren. Des Weiteren gilt ab dem 2. Tag des Verschmutzungsalarms eine generelle Reduzierung der Geschwindigkeit um 20km/h auf allen Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen (normal 90/110/130 km/h). Parallel dazu werden an diesen Tagen Rabatte für Tickets des öffentlichen Nahverkehrs sowie für P+R Parkplätze angeboten. Ab dem 7. Tag des Verschmutzungsalarms können alle öffentlichen Verkehrsmittel des Großraums Grenoble kostenlos benutzt werden.
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Demnach wäre die Beschränkung aktuell nur "bei Bedarf" aktiv.
Gruß, Johannes
Johannes
TS27952 ... und am Anneau du Rhin erfolgreich alle anderen gebremst ;-)
TS27952 ... und am Anneau du Rhin erfolgreich alle anderen gebremst ;-)