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AU Untersuchung

Hier gehören übergreifende Themen wie z. B. der Wartungsplan vor dem Winterschlaf hinein.
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AndreasP
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AU Untersuchung

#1

Beitrag von AndreasP »

Hallo,

ist es richtig, daß Fahrzeuge erst ab BJ 1969 eine Abgasuntersuchung bei der Hauptunteruchung machen müssen??
Bei der letzten HU bei der GTÜ gab es Theater, weil die Prüftechnik den Triumph Bj.68 nicht kannte. Daraufhin hat mit der Prüfer in die nächste Werkstatt geschickt.
Dort wurden irgendwelche Daten ins System eingegeben, um dann mit diesen Vorgaben die Messung machen zu können.
War das etwa überflüssig ??

VG Andreas
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tr_tom
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Re: AU Untersuchung

#2

Beitrag von tr_tom »

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung

Ausgenommen von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind (siehe Anlage VIII StVZO):

Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) ... vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
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Eckhard
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Re: AU Untersuchung

#3

Beitrag von Eckhard »

AndreasP hat geschrieben: 16.05.2018, 12:16

ist es richtig, daß Fahrzeuge erst ab BJ 1969 eine Abgasuntersuchung bei der Hauptunteruchung machen müssen??
Wie Thomas schreibt ist es richtig. Du kannst den Betrag wieder zurückfordern

Eckhard
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Rian
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Re: AU Untersuchung

#4

Beitrag von Rian »

Ja ist richtig, habe auch einen 01.1969 und keine Abgasuntersuchung notwendig (manchmal mus man den TÜV-ler aber auch darauf hinweisen)

Gruß
Rian
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tr_tom
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Re: AU Untersuchung

#5

Beitrag von tr_tom »

Hier noch der Originaltext:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _viii.html

1.2.1.2
Vom Untersuchungspunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem der Anlage VIIIa Nummer 6.8.2 sind ausgenommen:
1.2.1.2.1
Kraftfahrzeuge mit
1.2.1.2.1.1
Fremdzündungsmotor, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind oder die drei Räder und eine zulässige Gesamtmasse von weniger als 400 kg haben...
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Re: AU Untersuchung

#6

Beitrag von AndreasP »

Gestern hatte ich einen jungen Prüfer, der das genau wußte: " Abgasuntersuchung beim Bj. 1968 ist nicht erforderlich."

Die HU verlief perfekt. Er hat sofort alle Umbauten erkannt, aber fand das ganz ok, da es ordentlich ausgeführt wurde. Selbst die HiSpec Bremse hat er grinsend entdeckt und meinte:
"Ist ja wohl alles original...."
Die unterschiedliche Scheinwerfereinstellung haben wir vor Ort korrigiert und alles war gut !!!

VG Andreas
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Re: AU Untersuchung

#7

Beitrag von Fuzzy »

Hallo zusammen,
das mit der nicht nötigen AU sollte bei den Graukitteln eigentlich zum Allgemeinwissen gehören.
Und offensichtlich ist es halt wie überall, es gibt solche und solche :yes:


Off topic:
@Andreas, auch auf die Gefahr hin, dass ich mich zum Schwarzseher, Klugsch.... oder sonst was abstempeln lassen muss, ob der TÜV-Mann etwas übersieht oder mit einem Augenzwinkern zu Kenntnis nimmt und nicht beanstandet, das dürfte die Versicherung im Fall der Fälle nicht interessieren.
Da gibt es wohl nur schwarz oder weiß. Einen Graubereich wird es spätestens dann nicht mehr geben, wenn die Versicherung bezahlen muss.
Ich wäre da sehr vorsichtig. Im dümmsten Fall stehen da finanziell gesehen Existenzen auf dem Spiel.

Wenn der junge Mann die Sachen gut findet >>> abnehmen und eintragen lassen.
Es gibt hier Beispiele, die solche Sachen eingetragen haben. Meistens ist das ein Gerenne, aber nicht unmöglich.

Und ganz klar, eine bessere Bremsanlage ist eine feine Sache, aber sicherlich nochmal anders zu bewerten, wie z.B. ein andere Sitze, die “ordentlich“ verbaut wurden.


Gruß,
Jörg
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Re: AU Untersuchung

#8

Beitrag von beaver »

ab 01.07.1969 § 47a StVZO Pkw mit Ottomotor AU-pflichtig
ab 01.01.1977 § 47a StVZO Pkw mit Dieselmotor AU-pflichtig
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